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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    I. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Geschäftsabschlusses. Dies schließt insbesondere alle Zusatz- und Folgeaufträge, sowie weitere Geschäfte ausdrücklich ein. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das jeweils für unseren Unternehmenssitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht.
    3. Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Insbesondere die Anwendung des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
    5. Sollten diese AGB oder andere mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen teilweise aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages bzw. der übrigen Bedingungen.

    II. Anbot

    1. Die Anbotsbeschreibungen insbesondere in Katalogen, Broschüren, Preislisten, Internetseiten und sonstigen Werbeschriften sind als ungefähre Richtwerte zu betrachten und bleiben sohin unverbindlich und freibleibend. Dies schließt insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse etc. bzw. die darin enthaltenen Daten (technische Eigenschaften, Maße, Gewichte, Güte etc.) mit ein. Als rechtlich verbindlich gelten nur technische Eigenschaften, Maße etc. die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
    2. Die Bestätigung des Erhalts eines Anbots des Kunden gilt niemals als Annahme des Anbots. Wir sind berechtigt, die Bestellung des Kunden innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der elektronischen Bestellung anzunehmen.
    3. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung in besonderen Fällen abzulehnen, dies etwa nach Prüfung der (mangelhaften) Bonität des Kunden.

    III. Kostenvoranschlag

    1. Sofern es sich beim zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich.
    2. Ein Kostenvoranschlag schließt die Berechnung unvorhergesehener Kostenerhöhungen, insbesondere die Ausführung zusätzlicher Arbeiten auf Kundenwunsch nicht aus. In diesen Fällen kann der Kostenvoranschlag bis zu 15 % überschritten werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mündliche Auskünfte über voraussichtliche Kosten stellen keine Kostenvoranschläge dar, sondern sind als einfache mündliche Kostenschätzungen unverbindlich und unentgeltlich.

    IV. Vertragsinhalt und -umfang

    1. Mit Annahme des Offertes (Angebot, Kostenvoranschlag etc.) durch den Kunden und Erhalt der von uns unterfertigen Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande und gilt dieses Offert sohin als angenommen. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
    2. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
    3. Erklärungen unsererseits müssen von einem von uns vertretungsbefugten Organ/Mitarbeiter unterfertigt sein. Hierzu verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, durch Einsicht in das Firmenbuch die entsprechenden Vertretungsbefugnisse zu kennen.
    4. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich verändert werden, diese sachlich gerechtfertigt sind und zu keiner wesentlichen Änderung im Gebrauch führen.
    5. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden selbst zu erwirken. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

    V. Rücktritt und Stornogebühren

    1. Bei einem Storno des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 20 Prozent zu verlangen.
    2. Bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten beträgt die Stornogebühr mindestens 35 Prozent der Auftragssumme.
    3. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes muss im Sinne der §§ 3 ff KSchG ein rechtzeitig schriftlicher Vertragsrücktritt vorliegen. Angefallene Aufwände insbesondere Kosten, Spesen etc. sind nach Maßgabe von § 4 KSchG unverzüglich vom Kunden zu bezahlen.

    VI. Preise

    1. Unsere Verkaufspreise verstehen sich netto ab unserem Werk / unserer Niederlassung, exklusive Verpackung, Fracht, Versicherung etc. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
    2. Über Preisveränderungen insbesondere durch Zulieferer, Zölle, Währungsschwankungen, etc. wird der Kunden umgehend informiert. Preiserhöhungen die 15 % der Auftragssumme nicht überschreiten, berechtigen jedoch zu keinem Rücktritt des Kunden.
    3. Für Waren, über die wir Listenpreise führen, sind wir berechtigt eine diesbezügliche Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Listenpreise ändern sollten.
    4. Bei Sonderanfertigungen gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, Veränderungen unserer Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.
    5. Ausländische Kunden haben, soweit wir nicht selbst versenden, für den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und uns diesen zuzusenden.
    6. Lieferungen/Leistungen, die über das vertraglich Vereinbarte hinausgehen, können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
    7. Wir sind berechtigt, dem Kunden Mehrkosten aufgrund von uns nicht verschuldeter Verzögerungen zu verrechnen.

    VII. Zahlungsbedingungen

    1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt derselben fällig, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. des jeweils aushaftenden Betrages zu begehren.
    2. Sämtliche Zahlungsverkehrsspesen hat der Kunde zu übernehmen, insbesondere Gebühren und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    3. Wird mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und kommt der jeweilige Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand, tritt Terminverlust ein, sodass der noch aushaftende Betrag sofort fällig wird.
    4. Aufrechnungserklärungen, Zurückbehaltungseinreden oder erhobene Minderungsansprüche sind ausgeschlossen, als nicht die Gegenansprüche des Kunden mit einem rechtskräftigen Exekutionstitel gedeckt sind oder von uns ausdrücklich anerkannt werden.
    5. Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand.
    6. Die Anrechnung der geleisteten Zahlungen erfolgt zunächst auf die entstandenen Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Kaufpreis bzw. den Werkvertragspreis.
    7. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen das Lieferwerk mit Kaufpreisraten oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen das Lieferwerk wird ausgeschlossen.

    VIII. Zahlungsverweigerung und Zurückbehaltungsrecht

    1. Sollte der Kunde einer Teilzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, seine Zahlungen einstellen oder uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
    2. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind gewährte Rabatte und Skonti hinfällig.
    3. Eine berechtigte Zahlungsverweigerung des Kunden ist nur dann gegeben, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben.
    4. Es berechtigen nur gerechtfertigte Reklamationen zur Zurückbehaltung eines verhältnismäßigen Rechnungsbetrages.
    5. Uns steht bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu.

    IX. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur völligen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten verbleibt uns das Eigentum am Verkaufsgegenstand.
    2. Sollte von dritter Seite auf den jeweiligen von uns gelieferten Gegenstand gegriffen werden, bevor der Kunde gänzlich Zahlung geleistet hat, hat der Kunde uns sofort schriftlich hiervon zu verständigen.
    3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Liefergegenstand vom Kunden auf den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern.
    4. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
    5. Wird der Liefergegenstand vor Bezahlung weiterveräußert, so tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus diesem Verkauf an uns ab.
    6. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen.
    7. Bei einer Rücknahme des Liefergegenstandes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Zeitwert durch einen von uns zu bestimmenden Sachverständigen ermittelt wird.

    X. Lieferung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, soweit nicht Gesamtlieferung vereinbart wurde, Teillieferungen anzunehmen.
    2. Wir sind bemüht, angegebene Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Diese Termine bzw. Fristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
    3. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt und uns ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
    4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware einzulagern.
    5. Eine angegebene Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages und Einigung über die Ausführungsart.
    6. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt, können wir Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen.
    7. Vom Kunden zu beschaffendes Material ist uns frei Haus zu liefern.
    8. Nutzung und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unser Werk / unsere Niederlassung verlässt.

    XI. Haftung und Gewährleistung

    1. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.
    2. Bei einem vom Kunden auf seine Gefahr gewünschten Versand ab unserem Werk übernehmen wir keine Haftung für die Einhaltung uns etwa erteilter Versandvorschriften.
    3. Wenn es sich nicht um einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt, ist die Ersatzpflicht für resultierende Sachschäden und Produkthaftungsansprüche ausgeschlossen.
    4. Nicht ersatzpflichtig ist insbesondere ein Schaden, der als Folge an der Sache selbst entsteht („Weiterfresserschaden“).
    5. Wir sind bei Werkverträgen, die keine Verbraucherverträge darstellen, ausdrücklich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit.
    6. Festgestellte oder feststellbare Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und detailliert zu beschreiben.
    7. Wir haben die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der mangelhaften Sache.
    8. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
    9. Bei allen anderen Geschäften beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche.
    10. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung verursacht worden sind.
    11. Wir haften nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse.
    12. Wird eine Ware von uns aufgrund von Konstruktionsangaben des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion.
    13. Keine Gewähr übernehmen wir für Eignung irgendeiner Ware für einen bestimmten Zweck.
    14. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind uns die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmaterialien bereitzustellen.

    XII. Urheberrechte

    1. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten oder erstellten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor.
    2. Diese Unterlagen dürfen vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

    XIII. Datenschutz

    1. Wir verarbeiten Daten, die für die Abwicklung von Bestellungen notwendig sind, jedoch verpflichten wir uns im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) zu wirtschaftlich und technisch zumutbaren und möglichen Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern.
    2. Mit der Bestellung stimmt der Kunde einer Speicherung bzw. einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke ausdrücklich zu.